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Kostenregelungen

Studiengebühren

Die Teilnahme an dem Gesamtprogramm, bestehend aus den Lehrmaterialien der FernUniversität in Hagen und ergänzendem Angebot der Allfinanz Akademie für die Regelstudienzeit von vier Semestern, kostet 11.805,00 €. Umsatzsteuer fällt nicht an. In dem Betrag enthalten sind die Kosten für die Bearbeitung bzw. Teilnahme an sämtlichen für das jeweilige Semester angebotenen Einsendearbeiten, Klausuren, Workshops, Fallstudien- und Seminarveranstaltungen sowie die einmalige Bearbeitung einer Masterarbeit. Außerdem ist die Tagesverpflegung bei den Workshops und Seminarveranstaltungen durch die Gebühr mit abgegolten. Wünscht ein Teilnehmer zusätzlich eine übernachtung und Abendverpflegung, so ist dies gesondert mit dem Tagungshotel abzurechnen.

Die Semestergebühren betragen 2.880,00 €. Diese können bei Erteilung einer Einzugsermächtigung in monatlichen Raten von 480,00 € jeweils ab dem 11. des laufenden Monats bezahlt werden; ansonsten sind sie in einem Betrag zum Semesterbeginn zu entrichten (bei verspäteter Zahlung fallen Verzugszinsen nach § 288 BGB in Höhe von 5 % p. a. über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB an). Dazu kommt die Einschreibegebühr in Höhe von 285,00 €, die mit der Anmeldung durch überweisung zu entrichten ist.

Wenn Sie sich dazu entschließen, auf den akademischen M.B.A.-Grad der University of Wales zu verzichten und keine Masterarbeit anzufertigen, zahlen Sie für das vierte Semester nur noch eine Semestergebühr von 960,00 € (monatlich also 160,00 €). Eine Erstattung vorher gezahlter Gebühren oder der Erlass früher fälliger Gebühren ist nicht möglich. Die Gesamtgebühr für das Studium ohne M.B.A.-Urkunde und mit Abschlusszeugnis der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft der FernUniversität in Hagen beträgt dementsprechend 9.885,00 €.

Studierende, die sich das Zertifikat zum „Geprüften Anlage- und Finanzberater (A.F.A.)” ausstellen lassen wollen, zahlen nur die Einschreibgebühr und die laufenden Gebühren für die ersten drei Semester, insgesamt also 8.925,00 €.

Alle übrigen Gebühren, wie etwa die bei einer Verlängerung des Studiums um ein fünftes Semester anfallenden Gebühren, bleiben unverändert.

Von Bewerbern, die sich einem Eingangstest unterziehen wollen, wird keine zusätzliche Gebühr erhoben. Die Zulassung zu dem Eingangstest ist unter Beifügung der notwendigen Nachweise bei der Allfinanz Akademie, Birkenstieg 4, 22359 Hamburg, zu beantragen. Die Prüfung findet regelmäßig Ende Februar und Ende August im Holstenhaus, Max-Brauer-Alle 60; 22765 Hamburg-Altona (Sonnabends ab 13.00 Uhr) statt.

Aufwendungen für ein M.B.A.-Studium als Zweitstudium sind bei Arbeitnehmern regelmäßig als Werbungskosten voll abzugsfähig.

Das M.B.A.-Programm ist vom Bundesamt für Wehrverwaltung in die Berufsförderung für Soldaten aufgenommen worden (BAWW-WS2-Az 37-60-06/37-61-00 vom 29.09.1995).

Nach intensiver Prüfung hat sich ergeben, dass das sog. „Meister-BAföG” leider nicht in Anspruch genommen werden kann (AFBG-Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz). Das ist auch nach der Novellierung des Gesetzes (01.01.2002) so, weil der M.B.A. ein akademischer und nicht ein IHK-Abschluss ist.

Bildungskredite werden inzwischen auch von der KfW, der Deutschen Bank und dem BHW angeboten. Bitte erfragen Sie bei Bedarf dort die jeweils aktuellen Konditionen.

Sollte ein Teilnehmer bereits erbrachte und nicht bestandene Leistungen wiederholen bzw. zusätzliche Präsenzveranstaltungen besuchen wollen, so sind dafür folgende Zahlungen zu leisten:

  • Einsendearbeiten (ohne zugehörigen Kurs)
  • 60 € pro Einsendearbeit
  • Masterarbeiten
  • 500 € pro Masterarbeit
    (auch bei Scheitern des 1. Versuchs durch Nichtabgabe)
  • Klausuren
  • 100 € pro Klausur
  • Workshops und Fallstudienseminare
  • 250 € pro Workshop bzw. 500 € pro Fallstudienseminar
  • zusätzliche Seminare
  • 200 € pro Seminar
    (Die Teilnahme an insgesamt vier Seminaren ist mit den Studiengebühren abgegolten.)

Bereits absolvierte Studienleistungen – nicht jedoch bereits bestandene Prüfungen – können ebenfalls freiwillig gegen o. g. Zahlungen wiederholt werden.

Diese Zahlungen sind mit der jeweiligen Anmeldung zur Wiederholung der Leistungen zu entrichten. Bei allen Fragen, die Zahlungen betreffen, wenden Sie sich bitte direkt an die Allfinanz Akademie, Birkenstieg 4, 22359 Hamburg (Tel.: 040/6095779, Fax: 040/6095679, E-Mail: hamburg@allfinanzakademie.de).

Nachholen/Wiederholen nicht erbrachter Leistungen

Sollte es einem Teilnehmer (zum Beispiel aus Zeitgründen) nicht gelingen, die erforderlichen Leistungen während des laufenden Semesters zu erbringen, so können diese Leistungen (ohne zusätzliche Kosten) im darauf folgenden Semester nachgeholt werden. Ebenso ist es möglich, nicht bestandene Prüfungsleistungen oder Prüfungsvorleistungen in einem späteren Semester zu wiederholen. In dem letztgenannten Fall sind die o. g. angegebenen zusätzlichen Zahlungen zu entrichten.

Sollte es sich als notwendig erweisen, ein ganzes Semester zu wiederholen, so werden Sie in den nachfolgenden Studienzug eingegliedert. Dies ist jedoch mit zwei Risiken verbunden:

  • Zum einen können sich die Prüfungsordnung, die Studienmaterialien oder der Studienablauf zwischenzeitlich ändern, so dass für Sie Lücken entstehen können,
  • zum anderen können die Studiengebühren der folgenden Studienzüge höher liegen.

Sollten Sie am Ende des vierten Semesters außer der Masterarbeit noch nicht alle erforderlichen Leistungen erbracht haben, so ist die Fortsetzung des Studiums zu einer ermäßigten Monatsgebühr von 160,00 € möglich („überhang”). Zusätzlich fallen die o. g. genannten Zahlungen an, sofern bereits erbrachte oder nicht bestandene Leistungen wiederholt werden.

Beachten Sie bei Ihrer Studienplanung auf jeden Fall folgenden Hinweis:

  • Nach den zwingenden Vorgaben der University of Wales kann der M.B.A.-Abschluss nur erlangt werden, wenn das Studium einschließlich sämtlicher Prüfungsleistungen innerhalb von acht Semestern (also in vier Jahren) vollständig abgeschlossen worden ist.

Studienunterbrechung

In begründeten Ausnahmefällen ist eine Unterbrechung Ihres Studiums bis zu maximal zwei Semestern möglich (Beurlaubung). Melden Sie die Unterbrechung bitte bis sechs Wochen vor Semesterbeginn an die Allfinanz Akademie, Birkenstieg 4, 22359 Hamburg (Tel.: 040/6095779, Fax: 040/6095679, E-Mail: hamburg@allfinanzakademie.de). Sie werden dann in einen nachfolgenden Studienzug wieder eingegliedert.

Eine solche Unterbrechung ist jedoch mit denselben beiden Risiken verbunden, die bereits oben erwähnt wurden.

Das Nachholen von Leistungen während eines Urlaubssemesters ist nicht möglich.

  • Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Studienunterbrechung die maximale Immatrikulationsdauer von acht Semestern nicht überschritten werden darf.

Planen Sie eventuelle Wiederholungen von Prüfungsleistungen als realistische Möglichkeit ein.

Jede Studienunterbrechung mit der anschließend notwendigen Rückstufung durch die Allfinanz Akademie verursacht Kosten. Die anschließende Rückstufung in ein niedrigeres Semester wird mit einer Gebühr von 300,00 € in Rechnung gestellt.

Achtung: Im „überhang” (s. o.) ist eine Beurlaubung nicht möglich!